Leitfaden zur Gründung einer UK LTD und LLP Offshore-Gesellschaft

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STEUERFREI MIT LONDON-FIRMA UK LTD UND UK LLP

UK LTD’s sind klassische Kapitalgesellschaften in England, die sich besonders als Holdingstrukturen eignen. Sie können Dividenden aus allen etablierten Jurisdiktionen nahezu steuerfrei von echten Kapitalgesellschaften empfangen und diese ohne Quellensteuer offshore an ihre Gesellschafter ausschütten. Darüber hinaus genießen sie das typische Holding-Privileg: Anteile an Tochtergesellschaften können bei einer Mindestbeteiligung (in der Regel 10 %, die für mindestens ein Jahr gehalten wird), ebenfalls steuerfrei veräußert werden. Operative Tätigkeiten sind aufgrund der 20 % Körperschaftsteuer weniger attraktiv.
Eine UK LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung, die vor allem steuerliche Vorteile genießt, wenn sie von Nicht UK-Residenten genutzt wird. Ähnlich wie die US LLC, wird die LLP steuerlich als transparente Personengesellschaft behandelt. Im Unterschied dazu benötigt sie aber zwingend einen zweiten Partner, dem zumindest ein kleiner Anteil übertragen wird (z.B. 1 % an eine Vertrauensperson).

Wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht und man keinen externen Treuhandservice  nutzen möchte, kann alternativ eine eigene UK Limited gegründet werden, die idealerweise  mit 10 % an der LLP beteiligt wird. Dies bietet zusätzliche Vorteile, etwa bei der Eröffnung von  Bankkonten, da durch die Beteiligung eine gewisse Substanz im Vereinigten Königreich  geschaffen wird und die Chancen auf Kontoeröffnungen steigen. Allerdings bedeutet diese  Lösung zusätzlichen Aufwand, da die Limited eine eigene Buchhaltung führen und auf ihre  10 % Gewinnanteil 20 % Körperschaftsteuer zahlen muss – effektiv entspricht das jedoch nur  etwa 2 % des gesamten LLP-Gewinns. 

Zudem haben UK-Gesellschaften gewisse Anforderungen an Buchhaltung und  Steuererklärungen. Es müssen jährlich die Besitzverhältnisse (Confirmation Statement), der  Jahresabschluss (Accounts) sowie eine Steuererklärung bzw. eine Nullmeldung (Tax Return)  der Gesellschaften eingereicht werden. Ist eine UK LTD offiziell als „dormant for tax purposes“  registriert und hat keinerlei steuerpflichtige Aktivitäten entfaltet, entfällt die Pflicht zur  Abgabe einer Steuererklärung.

Alle beteiligten Partner einer UK LLP müssen grundsätzlich  darüber hinaus jeweils noch eine persönliche Steuererklärung (Self Assessment) einreichen,  sofern Einkünfte aus britischen Quellen bestehen. Erzielt die LLP ausschließlich Einkünfte  außerhalb UKs und unterhält keine UK-Betriebsstätte (Permanent Establishment/PE),  können sich die Partner von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Sobald  absehbar ist, dass innerhalb von 12 Monaten ein steuerbarer Umsatz von 90.000 GBP aus UK Quellen überschritten wird, müssen sich UK-Unternehmen für die Umsatzsteuer (VAT)  registrieren und anschließend quartalsweise VAT-Erklärungen abgeben. Ein Audit ist jedoch  in der Regel nicht erforderlich, solange bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen nicht  überschritten werden. Der Großteil unserer Kunden wird unter diesen Schwellenwerten liegen  und daher kein Audit durchführen müssen.

Insgesamt bleibt der Verwaltungsaufwand der LLP also überschaubar: Für die Gesellschafter  gibt es minimale Compliance Anforderungen und es wird ein Buchhalter benötigt, der die  laufende Buchhaltung übernimmt und einmal jährlich die Steuererklärung einreicht.

Zur Gründung in UK ist eine Verifizierung von Pass und privater Adresse per Verbrauchsrechnung zwingend nötig, ohne geht es nicht.

UK LTD

Die Gründung einer UK Limited dauert nur ca. 3 Tage, nachdem alle Daten angegeben und die  Verifizierung durchgeführt wurde.

UK LLP

Für die Gründung einer LLP in England werden zwei Partner benötigt, wobei neben  natürlichen Personen auch Kapitalgesellschaften als Partner möglich sind. (Seit eine  Steuernummer auf Partnerebene zur Registrierung nötig ist, ist die alte Praxis des Einsatzes  von Offshore-Unternehmen aber weitgehend verschwunden).

Dies umfasst die eigentliche Unternehmensgründung, die Sicherstellung der  Postweiterleitung, Hinweise auf alle erforderlichen Schritte und einzuhaltende Fristen sowie  die Beantwortung entsprechender Fragen. Die ersten Erklärungen in UK sind etwa 12 Monate  nach der Gründung einzureichen. 

Laufende Steuererklärungen und Bilanzen übernehmen wir aktuell nicht, wir vermitteln aber  bei Bedarf gerne: Die Preise variieren je nach Komplexität und buchhalterischem Aufwand.  Die günstigsten Accountants gibt es bei wenig Aufwand für etwa 50€ pro Monat und bei hohem  Aufwand kann es auch mal 250€ pro Monat kosten. Wenn die Gesellschaft rein als passive  Holding gedacht ist (und abgesehen von Dividenden gar keine aktiven Geschäftseinnahmen  hat), ist laufende Buchhaltung auch gar nicht nötig.

Folgende Daten sind für eine UK Gründung nötig: 

1. Name des Unternehmens

Endung: „Limited“ / „LTD“ oder „LLP“
Ob der Name bereits belegt ist kannst du per Suche hier herausfinden:

2. Email-Adresse des Unternehmens

für offizielle Mitteilungen, nicht öffentlich

3. Geschäftszweck

(als 5-stelliger SIC Code: https://resources.companieshouse.gov.uk/sic/)

4. Namen der Shareholder/Besitzer

und % der Anteile für jede Person

5. Namen der Directors/Geschäftsführer

6. Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und private Adresse

für jeden Shareholder und Director

7. Adressnachweis für die oben angegebene private Adresse

Kontoauszug oder Strom-/ Wasser-/ Internetrechnung), max. 3 Monate alt

8. Höhe des Stammkapitals der LTD

Standard: 100 GBP

9. Beantwortung der folgenden 3 Sicherheitsfragen

für jeden Shareholder/Manager
(benötigt für direkten Online-Zugriff auf das Unternehmensregister)

a. Erste 3 Buchstaben deiner Geburtsstadt

b. Letzte 3 Ziffern deiner Telefonnummer

c. Erste 3 Buchstaben des Geburtsnamens der Mutter

(Grundsätzlich kann hier angegeben werden, was man möchte – wichtig ist nur, dass man sich an die gemachten Angaben später erinnert. Die Fragen sind vorgegeben.)

Nötig für Verifizierung via extra Email-Link nach der Gründung:

  • Gültiger Reisepass für Video-Verifizierung

Folgende Informationen erscheinen nach der Gründung öffentlich im UK-Unternehmensregister:

  • Name der Limited
  • Büroadresse der Limited in UK (von uns gestellt)
  • Geschäftszweck (SIC-Codes)
  • Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Höhe der Anteile, Wohnsitzland und
    Korrespondenzadresse (von uns gestellt) aller Shareholder & Directors
Für weitere Informationen zur Offshore-Firmengründung:
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