Leitfaden zur Gründung einer UK LTD und LLP Offshore-Gesellschaft

STEUERFREI MIT LONDON-FIRMA UK LTD UND UK LLP
Wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht und man keinen externen Treuhandservice nutzen möchte, kann alternativ eine eigene UK Limited gegründet werden, die idealerweise mit 10 % an der LLP beteiligt wird. Dies bietet zusätzliche Vorteile, etwa bei der Eröffnung von Bankkonten, da durch die Beteiligung eine gewisse Substanz im Vereinigten Königreich geschaffen wird und die Chancen auf Kontoeröffnungen steigen. Allerdings bedeutet diese Lösung zusätzlichen Aufwand, da die Limited eine eigene Buchhaltung führen und auf ihre 10 % Gewinnanteil 20 % Körperschaftsteuer zahlen muss – effektiv entspricht das jedoch nur etwa 2 % des gesamten LLP-Gewinns.
Zudem haben UK-Gesellschaften gewisse Anforderungen an Buchhaltung und Steuererklärungen. Es müssen jährlich die Besitzverhältnisse (Confirmation Statement), der Jahresabschluss (Accounts) sowie eine Steuererklärung bzw. eine Nullmeldung (Tax Return) der Gesellschaften eingereicht werden. Ist eine UK LTD offiziell als „dormant for tax purposes“ registriert und hat keinerlei steuerpflichtige Aktivitäten entfaltet, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Alle beteiligten Partner einer UK LLP müssen grundsätzlich darüber hinaus jeweils noch eine persönliche Steuererklärung (Self Assessment) einreichen, sofern Einkünfte aus britischen Quellen bestehen. Erzielt die LLP ausschließlich Einkünfte außerhalb UKs und unterhält keine UK-Betriebsstätte (Permanent Establishment/PE), können sich die Partner von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Sobald absehbar ist, dass innerhalb von 12 Monaten ein steuerbarer Umsatz von 90.000 GBP aus UK Quellen überschritten wird, müssen sich UK-Unternehmen für die Umsatzsteuer (VAT) registrieren und anschließend quartalsweise VAT-Erklärungen abgeben. Ein Audit ist jedoch in der Regel nicht erforderlich, solange bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen nicht überschritten werden. Der Großteil unserer Kunden wird unter diesen Schwellenwerten liegen und daher kein Audit durchführen müssen.
Insgesamt bleibt der Verwaltungsaufwand der LLP also überschaubar: Für die Gesellschafter gibt es minimale Compliance Anforderungen und es wird ein Buchhalter benötigt, der die laufende Buchhaltung übernimmt und einmal jährlich die Steuererklärung einreicht.
Zur Gründung in UK ist eine Verifizierung von Pass und privater Adresse per Verbrauchsrechnung zwingend nötig, ohne geht es nicht.
UK LTD
Die Gründung einer UK Limited dauert nur ca. 3 Tage, nachdem alle Daten angegeben und die Verifizierung durchgeführt wurde.
UK LLP
Für die Gründung einer LLP in England werden zwei Partner benötigt, wobei neben natürlichen Personen auch Kapitalgesellschaften als Partner möglich sind. (Seit eine Steuernummer auf Partnerebene zur Registrierung nötig ist, ist die alte Praxis des Einsatzes von Offshore-Unternehmen aber weitgehend verschwunden).
Dies umfasst die eigentliche Unternehmensgründung, die Sicherstellung der Postweiterleitung, Hinweise auf alle erforderlichen Schritte und einzuhaltende Fristen sowie die Beantwortung entsprechender Fragen. Die ersten Erklärungen in UK sind etwa 12 Monate nach der Gründung einzureichen.
Laufende Steuererklärungen und Bilanzen übernehmen wir aktuell nicht, wir vermitteln aber bei Bedarf gerne: Die Preise variieren je nach Komplexität und buchhalterischem Aufwand. Die günstigsten Accountants gibt es bei wenig Aufwand für etwa 50€ pro Monat und bei hohem Aufwand kann es auch mal 250€ pro Monat kosten. Wenn die Gesellschaft rein als passive Holding gedacht ist (und abgesehen von Dividenden gar keine aktiven Geschäftseinnahmen hat), ist laufende Buchhaltung auch gar nicht nötig.
Folgende Daten sind für eine UK Gründung nötig:
1. Name des Unternehmens
Endung: „Limited“ / „LTD“ oder „LLP“
Ob der Name bereits belegt ist kannst du per Suche hier herausfinden:
2. Email-Adresse des Unternehmens
für offizielle Mitteilungen, nicht öffentlich
3. Geschäftszweck
4. Namen der Shareholder/Besitzer
und % der Anteile für jede Person
5. Namen der Directors/Geschäftsführer
6. Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und private Adresse
für jeden Shareholder und Director
7. Adressnachweis für die oben angegebene private Adresse
Kontoauszug oder Strom-/ Wasser-/ Internetrechnung), max. 3 Monate alt
8. Höhe des Stammkapitals der LTD
Standard: 100 GBP
9. Beantwortung der folgenden 3 Sicherheitsfragen
für jeden Shareholder/Manager
(benötigt für direkten Online-Zugriff auf das Unternehmensregister)
a. Erste 3 Buchstaben deiner Geburtsstadt
b. Letzte 3 Ziffern deiner Telefonnummer
c. Erste 3 Buchstaben des Geburtsnamens der Mutter
(Grundsätzlich kann hier angegeben werden, was man möchte – wichtig ist nur, dass man sich an die gemachten Angaben später erinnert. Die Fragen sind vorgegeben.)
Nötig für Verifizierung via extra Email-Link nach der Gründung:
- Gültiger Reisepass für Video-Verifizierung
Folgende Informationen erscheinen nach der Gründung öffentlich im UK-Unternehmensregister:
- Name der Limited
- Büroadresse der Limited in UK (von uns gestellt)
- Geschäftszweck (SIC-Codes)
- Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Höhe der Anteile, Wohnsitzland und
Korrespondenzadresse (von uns gestellt) aller Shareholder & Directors