Unternehmen und Gründer von Offshoregesellschaften haben vielfältige Gründe, weshalb Sie nicht öffentlich in Erscheinung treten möchten und sich daher für eine treuhänderische Verwaltung ihrer Gesellschaft entscheiden. Zwar ist in den meisten Offshore-Staaten das Handelsregister nicht öffentlich einsehbar, dennoch empfiehlt sich eine Treuhandschaft gerade für Mandanten, die auf Anonymität und höchste Diskretion besonderen Wert legen.
Ein Treuhandvertrag ist ein rechtssicheres und geschütztes Mandat, das dem tatsächlichen Eigentümer (wirtschaftlich Berechtigter) volle Handlungsvollmacht über seine Gesellschaft bietet, ohne jedoch damit öffentlich in Verbindung zu stehen.
Die effektive und kompetente Verwaltung der Gesellschaft sowie die alleinige Verfügungsgewalt obliegt dabei weiterhin dem wirtschaftlich Berechtigten, der wahlweise dem Treuhänder Weisungen erteilt, oder mit einer Generalvollmacht handelt.
Um unseren Mandanten ein Höchsmaß an Diskretion und Rechtssicherheit zu bieten, sind unsere Treuhänder und Treuhandgesellschaften niemals im Sitzstaat der Gesellschaft ansässig. So würde beispielsweise eine Offshoregesellschaft in Panama durch einen Treuhänder auf den Seychellen gehalten. Um die tatsächliche Eigentümerschaft zu ermitteln, müsste somit in beiden Jurisdiktion eine richterliche Anordnung ergehen, die den Treuhänder von seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht entbindet.
Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie gerne zu unseren Treuhanddienstleistungen