Ob Neugründung, Umstrukturierung, Holdingstrukturen oder Ausgliederung – mit einer Vorratsgesellschaft starten Sie Ihr Geschäft umgehend.
Vorratsgesellschaften sind bereits gegründete Firmen, die ins örtliche Handelsregister eingetragen sind und somit bereits über eine eigenen Rechtspersönlichkeit verfügen. Der Gesellschaftszweck wurde von unseren Experten so gewählt, dass Sie in nahezu jeder Branche sofort handlungsfähig sind. Selbstverständlich können Sie nach Übernahme einer Vorratsgesellschaft den Gesellschaftszweck sowie den Firmennamen und Sitz jederzeit ändern. Darüberhinaus vermitteln Gesellschaften, welche bereits vor Jahren gegründet wurden und mit einem positiven Image gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern verbunden sind.